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VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; privilegiertes Vorhaben eines Landwirts; Darstellungen des FNP; Abwägungsentscheidung; schädliche Umwelteinwirkungen; Verunstaltung des Ortsbildes; gesicherte Erschließung; Eigentümeridentität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66
Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Das Bundesverwaltungsgericht hat die in seinem Beschluss vom 25. Oktober 1967, IV C 86.66, DVBl 1968, 385, ursprünglich vertretene Auffassung, wonach Flächennutzungsplänen der Gemeinden für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich keine in sich entscheidungserhebliche Aussagekraft zukommt, in seinem Urteil vom 20. Januar 1984, 4 C 43/81, BauR 1984, 269 dahingehend weiterentwickelt, dass Darstellungen eines Flächennutzungsplanes im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen können, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind, insbesondere wenn sie über die Darstellung von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft hinausgehen, denn solche Darstellungen sind im allgemeinen keine qualifizierten Standortzuweisungen, sondern weisen dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 35 Abs. 2 und Abs. 3 BBauG/BauGB) in erster Linie zukommende Funktion zu, da Flächen der Land- und Forstwirtschaft zugleich auch der allgemeinen Erholung dienen. - BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66
Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Zwar besteht zwischen der planungsrechtlich gesicherten Erschließung und der bauordnungsrechtlich ausreichenden Zugänglichkeit eines Grundstücks ein sachlicher Zusammenhang; die Begriffe sind aber nicht gleichzusetzen (BVerwG, Urteil vom 6.9.1968, 4 C 12.66, DVBl 1969, 259/260). - BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Ob sie sich im Einzelfall durchsetzen, ist eine Frage des jeweiligen Gewichts und der Abwägung mit dem Vorhaben, dessen auf Grund der gesetzlichen Privilegierung gesteigertes Durchsetzungsvermögen dabei gebührend in Rechnung zu stellen ist (BVerwG, Urteil vom 24.8.1979, IV C 3.77, BauR 1979, 481 - 484).
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Das Bundesverwaltungsgericht hat die in seinem Beschluss vom 25. Oktober 1967, IV C 86.66, DVBl 1968, 385, ursprünglich vertretene Auffassung, wonach Flächennutzungsplänen der Gemeinden für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich keine in sich entscheidungserhebliche Aussagekraft zukommt, in seinem Urteil vom 20. Januar 1984, 4 C 43/81, BauR 1984, 269 dahingehend weiterentwickelt, dass Darstellungen eines Flächennutzungsplanes im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen können, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind, insbesondere wenn sie über die Darstellung von Flächen für die Land- und Forstwirtschaft hinausgehen, denn solche Darstellungen sind im allgemeinen keine qualifizierten Standortzuweisungen, sondern weisen dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 35 Abs. 2 und Abs. 3 BBauG/BauGB) in erster Linie zukommende Funktion zu, da Flächen der Land- und Forstwirtschaft zugleich auch der allgemeinen Erholung dienen. - BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es anerkannt, dass die weiteren öffentlichen Belange wie die Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft sowie die Entstehung und Erweiterung oder Verfestigung einer Splittersiedlung im allgemeinen der Errichtung einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Außenbereich nicht entgegenstehen, weil der Gesetzgeber solche Vorhaben im Außenbereich gerade bevorrechtigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.1985, 4 C 71/82, BauR 1986, 188 - 191). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Sie steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Einklang (vgl. Urteil vom 22.5.1987, 4 C 57/84, BauR 1987, 651 - 656). - BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Für den hier vorliegenden Fall, dass Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (Eigentümeridentität) hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Februar 1993, 8 C 45/91, NVwZ 1993, 1208 - 1209 ausgeführt, dass das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, gewährleistet, weil diese Straße dem Hinterliegergrundstück das an verkehrlicher Erschließung vermittelt, was das Bundesrecht für seine Bebaubarkeit verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.1.1988, 8 C 111.86, BVerwGE 79, 1 ff.). - BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85
Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung - …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Hinsichtlich der Frage der gesicherten Erschließung nach den §§ 30 bis 35 BBauG/BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. Mai 1988 (4 C 54/85, BauR 1988, 576 -578) Folgendes ausgeführt: "Der Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 bis 35 BBauG/BauGB ist in vollem Umfang ein Begriff des Bundesrechts. - BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87
Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes - …
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Der Vorrang für ein Vorhaben im Außenbereich, das einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, findet allerdings da seine Grenze, wo ein Bauvorhaben seiner Umgebung bzw. dem Landschaftsbild grob unangemessen ist, und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (BVerwG, Urteil vom 22.7.1990, 4 C 6.87, NVwZ 1991, 64; Urteil vom 15.5.1997, 4 C 23.95, ZfBR 1997, 322). - BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88
Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau
Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.10.1990, 4 C 45/88 BauR 1991, 55 - 59) bedeutet dies, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen des § 35 BauGB in vollem Umfang nachzuprüfen sind. - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen …
- BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95
Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …
- BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98
Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …
- BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03
Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S. …
- BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06
Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der …